Ehe und Ehescheidung – Lektion 27

Peter Weidemann (Foto) / Sabina Grzimek (Plastiken) © Pfarrbriefservice.de

Böswilliges Verlassen – Ehebruch

aus:
Was Christen glauben – Grundkurs des christlichen Glaubens

Herausgegeben von der Evangelisch – Lutherischen Freikirche (ELFK)

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Lektion 27 – Ehe und Ehescheidung

Die Bibel sagt von der Ehe: ,,Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden” (Matth. 19, 6). Gott will also, dass die Ehe lebenslang besteht. Trotzdem werden heute viele Ehen geschieden. Die Auflösung von Ehen hängt mit unserer Sünde und Hartherzigkeit zusammen.

Unter bestimmten Umständen hat Gott zugelassen, dass eine Ehe geschieden werden kann.

(1) Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich Menschen weigern, innerhalb der von Gott bestimmten Grenzen der Ehe zu bleiben. Dann darf sich der benachteiligte Teil unter bestimmten Voraussetzungen scheiden lassen. So liegt die Sache etwa bei böswilligem Verlassen seitens eines Ehepartners. Wir lesen im 1. Korintherbrief (Kapitel 7 Vers 15): ,,Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, so lass ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht gebunden in solchen Fällen.” Beachten Sie bitte, dass ausdrücklich gesagt wird: „der Ungläubige”. Wenn beispielsweise ein Mann seine Ehefrau verlässt, weil er einfach seinen ehelichen Pflichten nicht nachkommen will, dann erweist er sich durch sein Handeln als Ungläubiger. Auch auf das Eigenschaftswort “böswillig” ist zu achten. Wenn etwa ein Soldat von seiner Regierung ins Ausland geschickt wird, Frau und Kinder aber nicht mitnehmen darf, dann ist das kein “böswilliges” Verlassen.

(2) Ein zweiter, nach der Bibel berechtigter Scheidungsgrund, ist Ehebruch. Darauf nehmen einige Bibelstellen Bezug. Weil sie oft missverstanden werden, wollen wir sie uns näher ansehen.

Die erste Stelle steht im Matthäusevangelium (Kapitel 19 Vers 9): ,,Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs – und heiratet eine andere, der bricht die Ehe.” Jesus richtete diese Worte an die ungläubigen Pharisäer, bei denen es üblich war, Frauen aus geringfügigen Gründen zu entlassen. Eheliche Untreue lässt Gott aber als triftigen Scheidungsgrund zu, ganz gleich, ob seitens des Mannes oder der Frau. Aber auch da befiehlt Gott nicht etwa die Ehescheidung!

Die nächste Stelle findet sich noch einmal bei Matth. 5,32. Da sagt Jesus: „Wer sich von seiner Frau scheidet – es sei denn wegen Ehebruchs – der macht, dass sie die Ehe bricht; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.” Heißt das etwa, dass ein Mann, der eine unschuldig geschiedene Frau heiratet, dadurch zum Ehebrecher wird? Hier müssen wir uns den biblischen Text genau ansehen. Das verwendete griechische Verb steht nicht im Aktiv, sondern im Passiv. Das „der macht, dass sie die Ehe bricht”, sollte man deshalb besser übersetzen: „der verschafft ihr den Ruf einer Ehebrecherin”. D. h. er bringt sie in den Verruf, eine Ehebrecherin zu sein, obwohl sie es nicht ist. Eine unschuldig geschiedene Frau könnte durch eine spätere Heirat in den Ruf kommen, dass sie sich habe scheiden lassen.

Schauen wir uns noch eine weitere Stelle an (Lk. 16, 18): “Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht die Ehe; und wer die von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht auch die Ehe.” Hier könnte man meinen, Jesus widerspreche sich. Haben wir nicht bisher gesehen, dass er der unschuldig geschiedenen Frau gestattet, wieder zu heiraten? Unsere Stelle muss im Zusammenhang gelesen werden. Jesus redet hier nicht ganz allgemein, sondern speziell zu den ungläubigen Pharisäern. Diese sagten ihm nach, er habe Umgang mit Huren. Den Pharisäern sagt Jesus: “Ihr mit eurer leichtfertigen Auffassung von Ehe und Wiederheirat seid nicht viel besser als Huren. Wenn ihr euren Frauen einen Scheidebrief gebt und dann ungesetzlich geschiedene Frauen heiratet, so seid ihr ebenso schuldig wie die Huren, die ihr verachtet.” Lesen wir diese Stelle noch einmal mit Blick auf diesen Zusammenhang, dann wird klarer, was Jesus wirklich meint: “Wer sich scheidet von seiner Frau (aus geringfügigen Gründen, wie ihr Pharisäer das zu tun pflegt) und heiratet (dann) eine andere, der bricht die Ehe; und wer die (so) von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht auch die Ehe” (indem er diesen Kreislauf von gesetzeswidriger Eheschließung fortsetzt).

Es ist leider so, dass solche und ähnliche falsche Auffassungen von der Scheidung heute in den zivilisierten Ländern weit verbreitet sind. Man heiratet leichtfertig, lässt sich bald scheiden und heiratet dann wieder. Niemand fragt auch nur danach, ob ein berechtigter Grund zur Scheidung vorlag. Wo so leichtfertig mit Ehe und Scheidung umgegangen wird, da macht man sich des Ehebruchs schuldig, den Gott im sechsten Gebot ausdrücklich verboten hat.

Als verheiratete Christen sollten wir stets daran denken, dass Gott, der Herr, uns zur Ehe zusammengefügt hat. Ihm unterlaufen keine Fehler. Am Tag unserer Hochzeit haben wir einander die Treue versprochen, und wenn wir unseren Gott darum bitten, wird er unsere Ehe segnen und uns auch in schweren Tagen beistehen.

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